Vertragsbedingungen
Hundesitting Jäcky behandelt jeden Hund unter höchster Beachtung seines Bedürfnisses art- und verhaltensgerecht.
Der Hundehalter gibt vor Abgabe seines Hundes Auskunft über allenfalls spezifische Eigenheiten bzw. Charaktermerkmale (Bsp. Aggressives Verhalten) des zur Betreuung überlassenen Hundes sowie über Besonderheiten zur Verpflegung, medizinischer Versorgung des Hundes sowie über Umgang mit dem Hund.
Falls dem Hund seitens Hundesitting Jäcky Medikamente verabreicht werden sollen, sind solche Medikamente mit der entsprechenden genauen schriftlichen Instruktion des Hundehalters auszuhändigen. Falls Hunde während der Betreuungszeit gefüttert werden sollen, ist das für den Hund zu verfütternde Hundefutter – damit die Verträglichkeit gesichert ist – vom Hundehalter zur Verfügung zu stellen.
Der Hundehalter ist sich bewusst, dass sein Hund sich in einer Gruppenbetreuung mit mehreren anderen Hunden befindet, und dass bei einer Gruppenbetreuung mit mehreren Hunden es artbedingt möglich ist, dass ein Hund durch Beissereien Verletzungen davontragen könnte. Um dieses Risiko zu minimieren, garantiert der Hundehalter hiermit, dass sein Hund absolut sozialverträglich mit Artgenossen und mit Menschen ist und weder aggressiv noch bissig ist.
Der zu betreuende Hund muss gemäss den veterinärmedizinisch üblichen Standards schutzgeimpft und frei von ansteckenden Krankheiten sowie ungezieferfrei sein. Insbesondere hat der Hundehalter dafür Sorge zu tragen, dass sein Hund über ausreichenden Floh- und Zeckenschutz verfügt. Sollte der Verdacht auf eine akute Erkrankungen (z.B. Zwingerhusten) bestehen, hat der Hundehalter Hundesitting Jäcky umgehend darüber zu informieren. Hundesitting Jäcky ist von allfälligen Krankheiten und/oder körperlichen Beschwerden des Hundes vorab zu unterrichten. Der Hundehalter versichert, dass sein Hund steuerlich angemeldet und gechipt ist. Ergibt sich während der Betreuung des Hundes die Notwendigkeit einer tierärztlichen Behandlung, erklärt sich der Hundehalter bereits jetzt damit einverstanden, dass zum Wohle seines Hundes die Versorgung von einem Tierarzt in unmittelbarer Nähe übernommen wird, damit eine umgehende tierärztliche Versorgung stattfinden kann. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder durch Dritte bei Erkrankung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung erfolgen sollen. Der Hundehalter trägt sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der tierärztlichen Behandlung entstehen.
II. Vergütung Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, wird auf Grundlage der aktuellen Preisliste abgerechnet. Gebuchte Termine können bis spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden ansonsten wird der volle Betrag für den ersten Tag verrechnet. Der Hundehalter kann während einer laufenden Betreuungsperiode jederzeit die Betreuung vorzeitig abbrechen, ist jedoch verpflichtet, die vereinbarte Vergütung noch für einen (weiteren) Tag nach dem effektiven Tag des vorzeitigen Abbruchs der Betreuung zu bezahlen.
III. Haftung Der Hundehalter hat für seinen Hund eine gültige Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen. Dem Hundehalter ist bekannt, dass die Haftung eines Hundehalters eine einfache Kausalhaftung ist, d.h. dass der Hundehalter unabhängig von einem Verschulden für den von seinem Hund angerichteten Schaden haftet. Während des Betreuungszeitraums haftet der Hundehalter weiterhin als Tierhalter verschuldensunabhängig für Schäden, die sein Hund an Personen, Sachen und Vermögen Dritter oder Hundesitting Jäcky verursacht. Hundesitting Jäcky übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschaden, es sei denn, der Schaden sei vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit seitens Hundesitting Jäcky entstanden. Insbesondere wird die Haftung für ein allfälliges Entlaufen sowie zu Schaden kommen des betreuten Hundes ausgeschlossen.
Trächtige Hündinnen sollen bis zu 10 Tage vor dem Geburtstermin nicht mehr in Betreuung gegeben werden. Für Geburtsschäden wird keinerlei Haftung übernommen. Hundesitting Jäcky übernimmt auch keinerlei Haftung, sollte eine läufige Hündin während des Betreuungszeitraums gedeckt werden oder ein unkastrierter Rüde eine Hündin decken. Läufige Hündinnen müssen im Vorfeld angekündigt werden.
Falls Hundesitting Jäcky selber im Rahmen ihrer Betreuungstätigkeit für etwelchen Schaden, den der Hund während der Betreuungszeit verursacht, als haftpflichtig erklärt wird, weil Hundesitting Jäcky für diese Betreuungszeit rechtlich als Hundehalterin betrachtet würde, so stellt der Hundehalter Hundesitting Jäcky schad- und klaglos, d.h. der Hundehalter stellt Hundesitting Jäcky von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, welche solche Dritte im Zusammenhang mit einem Schaden geltend machen, welcher vom Hund des Hundehalters angerichtet wurde.
Wenn Hundesitting Jäcky im Rahmen der Betreuung des Hundes Wohnräume des Hundehalters betreten muss, verpflichtet sich Hundesitting Jäcky, die so anvertrauten Räume mit Sorgfalt zu begehen und für deren Erhalt, einschliesslich des Inventars, Hausrates, Pflanzen und allfällige weitere Tiere zu achten. Der an Hundesitting Jäcky überlassene Haus- oder Wohnungsschlüssel wird sorgfältig aufbewahrt. Der Hundehalter meldet Hundesitting Jäcky schriftlich die Personen, welche neben Hundesitting Jäcky ebenfalls Schlüssel für den Zugang zu den anvertrauten Räumlichkeiten haben. Der Hundehalter ist gehalten während der Betreuungsperiode bis zum Rückgabe des Hausoder Wohnungsschlüssels Wertsachen, Schmuck, persönliche Unterlagen und Bargeld verschlossen bzw. unzugänglich aufzubewahren. Wird bezüglich Haab und Gut in den anvertrauten Räumen eine Unregelmässigkeit festgestellt (Einbruch, Brand, Rohrbruch, etc.), ist Hundesitting Jäcky berechtigt, Polizei, Feuerwehr oder Handwerkernotdienste einzuschalten. Die dabei entstandenen Kosten übernimmt der Hundehalter vollumfänglich.
Abweichungen von den AGB gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Gerichtsstand Glarus
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